Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klage der Partei wurde abgewiesen.

Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klage der Partei wurde abgewiesen.