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Recht im Verkehr – Schwerverletzt nach Unfall: Betrunkener Beifahrer haftet mit

Schleswig (dpa/tmn) – Wer sich neben einen betrunkenen Autofahrer setzt, haftet für seine erlittenen Verletzungen nach einem Verkehrsunfall mit – in der Regel zu einem Drittel. Dass ein Beifahrer selbst erheblich alkoholisiert war, ändert daran nichts. Das zeigt ein Urteil (Az.: 7 U 2/20) des Oberla