Im Verfahren um die Inanspruchnahme von Grundstücken im Örtchen Lützerath für den Braunkohletagebau Garzweiler will das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) bis Ende März entscheiden. Das teilte das OVG am Freitag bei der Jahrespressekonferenz in Münster mit. In dem Verfahren geht es
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