Die Pläne für eine gesetzliche Lohnuntergrenze von zwölf Euro ab 1. Oktober sind vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Andere EU-Länder kommen auch ohne Mindestlohn auf ein überdurchschnittliches Gehaltsniveau.

Die Pläne für eine gesetzliche Lohnuntergrenze von zwölf Euro ab 1. Oktober sind vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Andere EU-Länder kommen auch ohne Mindestlohn auf ein überdurchschnittliches Gehaltsniveau.