Erneut hat ein bayerisches Gericht die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht in München hat am Dienstag drei Eilanträgen von Bürgern stattgegeben, die gegen die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf rund drei Mona
