Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wer sich mit anderen auf öffentlichen Straßen ein illegales Autorennen liefert, muss mit Folgen wie Strafen und Führerscheinverlust rechnen. Der Umstand liegt auch dann vor, wenn sich der Kontrahent als Zivilstreife der Polizei entpuppt. Das zeigt ein Urteil (Az.: 975 Ds 3
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