Ein Gymnasiallehrer aus Rheinland-Pfalz wollte die Coronatests seiner Schülerinnen und Schüler nicht überwachen – er sei Risikopatient. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt.

Ein Gymnasiallehrer aus Rheinland-Pfalz wollte die Coronatests seiner Schülerinnen und Schüler nicht überwachen – er sei Risikopatient. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt.