Die Straßenblockaden von Klimaaktivisten eignen sich aus Sicht der Berliner Staatsanwaltschaft nicht für sogenannte beschleunigte Verfahren. “Diese sind für einfache Strafverfahren mit geständigen Tätern gedacht. Hier haben wir es mit durchaus komplexen Verfahren zu tun”, sagte Behördensprecher Mart
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