Ein »schwerwiegender Wahlfehler«, aber kein Grund für eine Neuauszählung der Stimmen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Wählerin abgelehnt, die beklagt hatte, ihre Stimmabgabe sei nicht registriert worden.

Ein »schwerwiegender Wahlfehler«, aber kein Grund für eine Neuauszählung der Stimmen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Wählerin abgelehnt, die beklagt hatte, ihre Stimmabgabe sei nicht registriert worden.