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Eine Stimme fehlt: Karlsruhe bewertet möglichen Wahlfehler

Fast viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 äußert sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch (9.30 Uhr) zu einem möglichen Wahlfehler. Es geht um eine einzige Stimme. Eine Frau gibt an, damals im bayerischen Wahlkreis Amberg den unabhängigen Kandidaten gewählt zu haben. Nur: