Die Ermöglichung von Impfkontrollen durch die Polizei muss aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten mit Blick auf sensible Gesundheitsdaten sorgfältig geprüft werden. Dem Polizeivollzugsdienst stünden im Rahmen des Infektionsschutzes bislang grundsätzlich keine Kompetenzen zu, sagte der Sprecher
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