Eine Polizeiärztin wurde entlassen, weil sie das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis verglich. Dagegen ist sie juristisch vorgegangen – erfolglos.

Eine Polizeiärztin wurde entlassen, weil sie das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis verglich. Dagegen ist sie juristisch vorgegangen – erfolglos.