Weder der Mangel an kostenlosen öffentlichen Toiletten noch ein selbstbestimmter, täglich längerer Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung berechtigen dazu, einen zusätzlichen Grundsicherungsanspruch geltend zu machen. Das entschied jetzt das Landessozialgericht (LSG) Essen. Geklagt hatte ein Rentn
