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Urteil – Selbst Urlaub erteilt: Fristlose Kündigung war rechtens

Rostock (dpa/tmn) – Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigen ablehnen. Sich dann entgegen der Anordnung eigenmächtig freizunehmen und nicht zum Dienst zu erscheinen, ist keine gute Idee. Wer der Arbeit fernbleibt, begeht unter Umständen eine erhebliche Pfli