Karlsruhe (dpa) – Nutzer und Nutzerinnen sozialer Netzwerke wie Facebook durften sich dort vor Jahren Pseudonyme für ihre Accounts zulegen. Die sogenannte Klarnamenpflicht zur Verwendung des richtigen Namens sei für Altfälle unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Hintergrund
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