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Bundesgerichtshof urteilt zu Pseudonymen bei Facebook

Der Bundesgerichtshof will sich heute zur Nutzung von Pseudonymen bei Facebook äußern. Das Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau gesperrt, weil die verwendeten Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Oberlandesgericht München, das zuletzt über die Klagen geurteil