Elmar J. machte Geschäfte mit dem Mörder von Walter Lübcke. Vor Gericht konnte dem 66-Jährigen aber nicht nachgewiesen werden, Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft zu haben. Allerdings muss er eine Geldstrafe zahlen.

Elmar J. machte Geschäfte mit dem Mörder von Walter Lübcke. Vor Gericht konnte dem 66-Jährigen aber nicht nachgewiesen werden, Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft zu haben. Allerdings muss er eine Geldstrafe zahlen.