Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen wegen Mordes verurteilten Münchner nach tödlichen Schüssen im Sportwagen aufgehoben. Das Gericht gab der Revision des Angeklagten statt und wandelte den Schuldspruch von Mord zu Totschlag ab. “Der Schuldspruch wegen Mordes hat keinen Bestand”, h
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