Über Bremer Häfen dürfen derzeit keine Atomtransporte abgewickelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass der Stadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots fehle.

Über Bremer Häfen dürfen derzeit keine Atomtransporte abgewickelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass der Stadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots fehle.