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Hartz IV: Jobcenter muss elektronisches Wörterbuch zahlen

Oldenburg (dpa/tmn) – Das Jobcenter muss einer Schülerin die Kosten für ein elektronisches Wörterbuch als Mehrbedarf übernehmen. Werden solche Wörterbücher vorgeschrieben, sind sie wie Schulbücher zu behandeln. Der Satz bei Hartz-IV von 2, 55 Euro monatlich für Schulbücher sei nicht realitätsgerecht,