Die Diensthunde der Polizei in Nordrhein-Westfalen dürfen auch nach der Änderung in der Tierschutz-Hundeverordnung weiterschnüffeln. Anders als beispielsweise in Berlin, wo ein Teil der Polizeihunde vorläufig nicht mehr eingesetzt werden darf, habe das seit Jahresbeginn bundesweit geltende Gesetz ke
