Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik verpflichtet, “unverzüglich” Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage zu treffen. Auf welche Weise der Bundestag regelt, dass diese Personen nicht benachteiligt werden, bleibe dem Gesetzgebe
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