Mordverfahren sollen neu aufgerollt werden können, auch wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten: Bundespräsident Steinmeier hat eine Änderung der Strafprozessordnung unterzeichnet – allerdings mit Bedenken.

Mordverfahren sollen neu aufgerollt werden können, auch wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten: Bundespräsident Steinmeier hat eine Änderung der Strafprozessordnung unterzeichnet – allerdings mit Bedenken.