Hannover (dpa/tmn) – Zu einer Wohnungseigentümerversammlung müssen alle Eigentümer Zugang haben. Daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts. Daher ist es unzulässig, einige Eigentümer aufzufordern, der Versammlung fern zu bleiben. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 407 C 383/21),
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