Oldenburg/Berlin (dpa/tmn) – Wer sich als Hartz-IV-Empfänger bei Ebay etwas dazu verdienen möchte, muss die Einnahmen dem Jobcenter melden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Oldenburg (AZ: S 34 AS 140/21 ER), auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltvere
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