Auch EU-Ausländer erhalten in den ersten drei Monaten in Deutschland kein Kindergeld. Darüber tobt nun ein Rechtsstreit. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat eine klare Meinung. Die dreimonatige Sperrfrist für Kindergeld bei neu zugezogenen EU-Bürgern in Deutschland ist nach Meinung
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