Als »Reichsbürger« wurde ein Polizist erst vom Dienst suspendiert, dann verlor er seine Pension. Seine Klage dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun abgelehnt.

Als »Reichsbürger« wurde ein Polizist erst vom Dienst suspendiert, dann verlor er seine Pension. Seine Klage dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun abgelehnt.