Weil er in seinem Kiosk Feuer gelegt haben soll, muss sich ein 57-Jähriger ab heute an erneut vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Verurteilung des Kioskbetreibers wegen besonders schwerer Brandstiftung aufgehoben und die Neuauflage des Prozesses angeo
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