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E-Mail reicht nicht aus: Neues Gerichtsurteil zu Widerspruch gegen Hartz-IV-Bescheid

Nicht alle Hartz-IV-Bescheide sind korrekt. Bezieher können deshalb Widerspruch einlegen. Dafür jedoch bedarf es einer bestimmten Form, wie jetzt ein Gericht geurteilt hat. Wer Widerspruch gegen einen Hartz-IV-Bescheid einlegt, muss das nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-