Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen eine inzwischen 61 Jahre alte Mutter wegen schwerer Misshandlung ihres siebenjährigen Sohnes im Corona-Lockdown nur eingeschränkt bestätigt. Die Frau war im Juni zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monat
