Das Landgericht hätte ein Sachverständigengutachten einholen müssen, bevor Wirtschaftsprüfer EY entlastet wurde, so das OLG München. Die Richter attestierten der ersten Instanz mangelnde »eigene Sachkunde«.

Das Landgericht hätte ein Sachverständigengutachten einholen müssen, bevor Wirtschaftsprüfer EY entlastet wurde, so das OLG München. Die Richter attestierten der ersten Instanz mangelnde »eigene Sachkunde«.