Berlin (dpa/tmn) – Seit 24. November dürfen Arbeitgeber Beschäftigten nur noch dann Zugang zu Betrieben gewähren, wenn diese geimpft, genesen oder getestet sind. Betriebe mussten sich nach Einführung der 3G-Regel also Lösungen überlegen, wie sie Impfnachweise ihrer Belegschaft kontrollieren. Was, we
![](https://igambler.net/wp-content/uploads/2021/12/im-impfausweis-stehen-sensible-gesundheitsinformationen-TNTDyJ.jpeg)