Griechenland ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen kein Land, in dem die Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen gesichert sind. Deshalb dürfe ein Flüchtling unter Umständen in Deutschland einen zweiten Asylantrag stellen, auch wenn Griechenland ihm zuvor Schutz zugesagt habe.
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