Wer bei Versammlungen trotz entsprechender Infektionsschutzregeln keine Maske trägt, darf von der Polizei vom Platz verwiesen werden. Ein Gericht in Berlin entschied gegen einen Redner, der geklagt hatte.

Wer bei Versammlungen trotz entsprechender Infektionsschutzregeln keine Maske trägt, darf von der Polizei vom Platz verwiesen werden. Ein Gericht in Berlin entschied gegen einen Redner, der geklagt hatte.