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Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht – wer im Dezember kündigen darf

Zum Wechsel der Kfz-Versicherung gilt der 30. November als Stichtag. Unter bestimmten Umständen können Autofahrer ihren alten Vertrag auch danach kündigen. Nicht alle Versicherer weisen transparent darauf hin. Wer einen höheren Beitrag zahlen soll, hat ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt einen Monat