Wer in vollem Umfang in Kurzarbeit geschickt wird, dem steht fortan auch weniger Urlaub zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Wer in vollem Umfang in Kurzarbeit geschickt wird, dem steht fortan auch weniger Urlaub zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.