Verschuldete Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Geld auf ihrem so genannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzusparen. Das bietet Schuldnern die Chance, zumindest über einen Teil ihres Guthabens zu verfügen und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Zum 1. Dezember diesen Jahres
