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Erleichterungen beim Pfändungsschutzkonto ab 1. Dezember

Verschuldete Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Geld auf ihrem so genannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzusparen. Das bietet Schuldnern die Chance, zumindest über einen Teil ihres Guthabens zu verfügen und am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Zum 1. Dezember diesen Jahres