Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Erschließungsbeiträgen von Grundstückseigentümern sieht der Gemeinde- und Städtebund (GStB) Rheinland-Pfalz das Land bei der geforderten gesetzlichen Neuregelung in der Pflicht. Mit dieser Regelung hätten Gemeinden und Städte Rechtsklarheit und
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