Luxemburg (dpa) – Als E-Mails getarnte, unerbetene Werbenachrichten im Postfach können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Durch die Verwechslungsgefahr mit richtigen Mails könnten Menschen gegen ihren Willen auf Werbeseiten weitergeleitet werden, teilte der EuG
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