Berlin (dpa/tmn) – An gesetzlichen Feiertagen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel frei und bekommen eine Feiertagsvergütung – das Gehalt wird also nicht gekürzt. Was aber gilt, wenn Minijobber nur wenige Tage pro Woche oder Monat arbeiten? Bekommen sie auch eine Feiertagsvergütung?
