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BGH-Urteil: Immobilien-Kaufentscheidung fällt erst bei der Beurkundung

Karlsruhe (dpa/tmn) – Immobilien-Kaufverträge müssen in der Regel von einem Notar beurkundet werden. Der Beurkundungstermin ist juristisch gesehen auch der Zeitpunkt, an dem erst die Kaufentscheidung fällt. Ob ein Käufer vorher sein Interesse in irgendeiner Form schon einmal bekundet hat, ist bis da