Nach der Verurteilung einer Mutter wegen der Misshandlung ihrer Söhne hat der Bundesgerichtshof die Strafe aufgehoben und den Fall an das Landgericht Hildesheim zurückverwiesen. Die Schuldsprüche in einigen Fällen hielten rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil Feststellungen zur jeweiligen Tat lü
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