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Corona-Maskenpflicht: Masken-Attest aus Gefälligkeit kann auch für Patienten strafbar sein

Ein 76-Jähriger besorgte sich per Telefon ein ärztliches Attest gegen die Corona-Maskenpflicht. Doch dabei handelt es sich laut Gericht um ein »unrichtiges Gesundheitszeugnis«. Nun drohen Konsequenzen.