Nach einer unzulässigen und schmerzhaften Lippenbehandlung hat sich von heute an eine Kosmetikerin vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten. Die Anklage legt der 42-Jährigen einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz sowie fahrlässige Körperverletzung zur Last. Obwohl nur Mediziner und Heilpra
