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Anspruch nicht abgetreten – “Abschleppen zum Nulltarif”: Werbung hilft Falschparkern

Hamburg (dpa/tmn) – Wenn Eigentümer privater Grundstücke einen Falschparker entfernen lassen, muss dieser in der Regel die Kosten tragen. Die Abschleppfirma kann dabei selbst zur Kasse bitten, wenn der Parkplatzeigentümer seinen Anspruch gegen den Falschparker an sie abgetreten hat. Doch dazu muss e