Mit dem Argument, der künftige Eigentümer könnte Mietern kündigen, zog Berlin zuletzt häufiger die Karte des Vorkaufsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht schob der Praxis jetzt einen Riegel vor.

Mit dem Argument, der künftige Eigentümer könnte Mietern kündigen, zog Berlin zuletzt häufiger die Karte des Vorkaufsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht schob der Praxis jetzt einen Riegel vor.