Karlsruhe (dpa) – Der Deutsche Fußball-Bund darf gegen Vereine weiterhin teils hohe Geldstrafen verhängen, wenn deren Anhänger oder Zuschauer Spiele stören. Rechtlich seien die Strafen als reine Präventivmaßnahmen zu bewerten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit seien sie auch
