Berlin (dpa/tmn) – Manch ein Streit eskaliert verbal. Doch nicht jedes Schimpfwort gilt automatisch auch als Beleidigung. Daher rechtfertigt auch nicht jeder wortgewaltig ausgetragene Streit zwischen Vermieter und Mieter die fristlose Kündigung des Mietvertrages. Handelt es sich um eine einmalige Un
