Ungeimpfte müssen weiterhin für bestimmte Einrichtungen, Veranstaltungen oder Tätigkeiten einen negativen Corona-Test vorlegen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Freitag den Eilantrag einer Studentin aus Dortmund ab, der sich gegen die Testpflicht richtete. Die nicht geimpfte Antragste
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