Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung: Wegen dieser Taten muss sich ein 53-Jähriger wohl bald vor Gericht verantworten. Er wird mit dem “NSU 2.0” in Verbindung gebracht. Im Fall einer Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift “NSU 2.0” ist Anklage gegen einen 53-jährigen Tatverdächtigen erhoben
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